Fahrtkosten: Wann ist der längere Arbeitsweg absetzbar

In diesem Artikel erfährst Du, wann Du Deinen längeren Arbeitsweg steuerlich geltend machen kannst, wie Du die Entfernungspauschale optimal nutzt, welche Nachweise das Finanzamt fordert und welche Ausnahmen für die kürzeste Strecke gelten.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen täglich das Auto, um zur Arbeit zu gelangen. Doch was viele nicht wissen: Fahrtkosten können steuerlich geltend gemacht werden, was zu erheblichen Ersparnissen führen kann. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Entfernungspauschale, die für jeden zurückgelegten Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gewährt wird. Doch welche Strecke darf man angeben? Muss es immer der kürzeste Weg sein, oder darf auch eine längere Strecke angesetzt werden? Dieser Artikel gibt Antworten und zeigt auf, unter welchen Umständen ein längerer Arbeitsweg steuerlich absetzbar ist.
Die Entfernungspauschale – Ein Überblick
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten für den Weg zur Arbeit durch die sogenannte Entfernungspauschale geltend machen können. Hierbei werden pro Arbeitstag je zurückgelegtem Kilometer 30 Cent für die ersten 20 Kilometer abgesetzt, und ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Diese Regelung ermöglicht es Pendlern, zumindest einen Teil der Kosten für Benzin, Verschleiß und Instandhaltung des Fahrzeugs von der Steuer abzusetzen.
Die Entfernungspauschale ist jedoch nicht nur für Autofahrer gedacht. Auch wer mit dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zur Arbeit kommt, kann die Pauschale geltend machen. Sie ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die für die Fahrt anfallen. Doch die entscheidende Frage lautet: Welchen Weg muss man angeben?
Muss immer die kürzeste Strecke angegeben werden?
Die grundsätzliche Regel lautet: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die kürzeste Strecke zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz angeben. Dies ist die Standardvorgabe der Finanzämter und wird in den meisten Fällen auch so umgesetzt. Doch das bedeutet nicht, dass es keine Ausnahmen gibt.
Wie der Bund der Steuerzahler mitteilt, können unter bestimmten Bedingungen auch längere Strecken angesetzt werden. Zum Beispiel dann, wenn die kürzeste Strecke regelmäßig durch Staus, Ampeln oder Bahnübergänge stark beeinträchtigt ist. Wenn der Arbeitsweg dadurch deutlich länger dauert, als es auf einer anderen Strecke der Fall wäre, darf die längere Route in der Steuererklärung angegeben werden. Dies ist insbesondere in Großstädten oder Ballungsräumen von Bedeutung, wo Verkehrsbehinderungen häufig vorkommen.
Der Nachweis ist entscheidend
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine längere Strecke angeben möchten, müssen jedoch einen entscheidenden Punkt beachten: Sie müssen nachweisen können, dass die längere Route tatsächlich die schnellere ist. Das Finanzamt verlangt hierbei Belege, die zeigen, dass die kürzeste Strecke regelmäßig aufgrund von Verkehrsbehinderungen ineffizienter ist.
Eine Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen, besteht darin, die Fahrtzeiten über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. Es reicht nicht aus, einmal festzustellen, dass die längere Strecke schneller war. Vielmehr muss dies über mehrere Tage oder Wochen hinweg beobachtet und aufgezeichnet werden. Hierbei können Notizen, aber auch digitale Hilfsmittel wie Navigationssysteme oder spezielle Apps, die Fahrtzeiten protokollieren, hilfreich sein. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen die tatsächlichen Verhältnisse aufzeigen und nachvollziehbar belegen, dass die längere Strecke regelmäßig die bessere Wahl ist.
Was gilt bei einmaligen Verkehrsbehinderungen?
Eine weitere wichtige Regelung betrifft einmalige Verkehrsbehinderungen. Laut dem Bund der Steuerzahler reicht es nicht aus, wenn die längere Strecke nur in Ausnahmesituationen, zum Beispiel bei einem Unfall oder einer kurzfristigen Sperrung, schneller befahrbar ist. Die längere Strecke muss regelmäßig eine bessere Alternative darstellen. Das bedeutet, dass bei sporadischen Stauverhältnissen oder anderen vorübergehenden Verkehrsproblemen die kürzeste Strecke weiterhin die maßgebliche Route bleibt. Nur wenn sich nachweislich zeigt, dass die kürzeste Strecke dauerhaft durch Verkehrsprobleme beeinträchtigt ist, darf die längere Route angegeben werden.
Was tun bei Unsicherheiten?
Wer unsicher ist, ob er eine längere Strecke steuerlich geltend machen kann, sollte sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden. Diese können weiterhelfen und Auskunft darüber geben, welche Nachweise erforderlich sind und wie die Strecke korrekt angegeben werden muss. Auch der Bund der Steuerzahler bietet hier eine gute Anlaufstelle für Pendler, die Fragen zu ihrem Arbeitsweg und den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten haben.
Dann ist der längere Arbeitsweg absetzbar
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitsweg in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden kann. In der Regel muss die kürzeste Strecke angegeben werden, doch es gibt Ausnahmen. Wenn nachweislich eine längere Strecke schneller und effizienter ist, kann auch diese in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dabei ist jedoch entscheidend, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtzeiten dokumentieren und den Nachweis erbringen, dass die längere Route regelmäßig die bessere Wahl ist. Wer diese Punkte beachtet, kann von den steuerlichen Vorteilen der Entfernungspauschale profitieren und seine Fahrtkosten deutlich reduzieren. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung!